Datenschutz für Dienstleister

Datenschutz für Dienstleister

Kunden- und Beschäftigtendatenschutz

Dienstleister brauchen einen Datenschutzbeauftragten, wenn sie mehr als 10 Mitarbeiter (Faustformel) haben. Aber auch wenn weniger Mitarbeiter beschäftigt sind, müssen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Leider wissen die meisten Inhaber und Geschäftsführer nicht, welche Pflichten vom Gesetz gefordert werden. Wir unterstützen Sie als Datenschutzbeauftragter oder auch als Datenschutzberater. Wir beraten Sie und erstellen IHnen die wichtigen Dokumente. In Schulungen zeigen wir den Mitarbeiter, worauf sie achten sollten und sensibilisieren Sie für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Mit unserer Unterstützung können Sie einen Teil Ihrer Verantwortung an die Mitarbeiter weitergeben.

Verantwortlichkeiten sollten im Unternehmen geklärt und klar zugewiesen sein. Mit einer Datenschutz-Ordnung können Verantwortlichkeiten zugewiesen werden und weitere wichtige Punkte zum Schutz Ihrer Unternehmensdaten geregelt werden.

Videoüberwachung

Eine Ãœberwachung mit Videotechnik, Arbeitszeiterfassung, GPS-Ortung
etc. unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die durch einen Datenschutzbeauftragten geprüft werden müssen. Kommen Sie dieser
Anforderung nicht nach, drohen empfindlichen Strafen / Bußgelder. Lassen Sie Ihre Videoüberwachung vor der Inbetriebnahme durch
unsere Datenschutzbeauftragten prüfen.


Home-Office

Die Heimarbeit wird durch die digitale Technik immer leichter und attraktiver. Es gibt aber viele rechtliche Fallstricke zu beachten sind, damit Sie einen solchen Arbeitsplatz einrichten dürfen. Auch viele weitere Dinge müssen mit dem MItarbeiter geregelt werden.

  • Darf private Hardware genutzt werden?
  • Wer bezahlt die Lizenzen bei privater Hardware, die geschäftlich genutzt wird?
  • Wie wird das Gerät gegen Schadsoftware geschützt und wer ist hierfür verantwortlich?
  • Wer und wie darf den Mitarbeiter und seinen Heimarbeitsplatz prüfen?
  • und noch vieles mehr

Webseite

Neben den Anforderungen des Telemediengesetzes unterliegt Ihre Webseite auch den Datenschutzgesetzen. Wir prüfen Ihre Webseite auf die Einhaltung der rechtlichen Erfordernisse und erstellen Ihnen eine individuelle Datenschutzerklärung.


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