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Keine Haftung für öffentliche WLan?

Logo Hubit-DatenschutzEin Hotelier hat ein WLan (Wireless LAN = drahtloses Netzwerk)für seine Gäste bereitgestellt. Einer der Gäste verursacht bei einem Dritten eine Urheberrechtsverletzung. Der Geschädigte verklagte den Hotelier. Das Amtsgericht Hamburg musste nun über die Haftung des Hoteliers entscheiden. Die Prüfung vor Gericht ergab, dass die Gäste des Hotels bevor sie das WLan nutzen können, Nutzungsbedingungen akzeptieren müssen. Die Nutzungsbedingungen beinhalten, dass der Nutzer die Haftung sein Fehlverhalten übernimmt.

Das Amtsgericht Hamburg hält dies für ausreichend. Der Hotelier führte weiter aus, dass eine Abschaltung des WLan für ihn einen Wettbewerbsnachteil darstellt. Es würden die Gäste – private als auch geschäftliche – ausbleiben, würde er keine gut funktionierende Internetverbindung bereitstellen. Ãœbertriebene Sicherheitsmaßnahme wies der Wirt als nicht umsetzbar zurück.

Der Abmahner wollte darüber hinaus erfahren, wer die Urheberrechtsverletzung begannen habe. Das Gericht verwies auf das Datenschutzrecht. Dieses verbietet den Mitschnitt des Datenverkehrs. (Aktenzeichen 25b C 431/13)

Haftungsrisiko für WLan –Betreiber

Logo Hubit-DatenschutzWer sein WLan anderen zur Verfügung stellt geht rechtliche Risiken ein. Dies betrifft zum Beispiel auch Gastwirte, Ladenbesitzer oder Campingplätze, die Ihren Kunden bzw. Gästen einen Internetzugang zur Verfügung stellen. Im Rahmen der sogenannten Störerhaftung kann der der Anschlussinhaber – also der Betreiber des WLans – für Straftaten der Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden oder zumindest in die Mithaftung genommen werden.

Stellt zum Beispiel ein Kunde Musikdateien zum Download bereit, während er das WLan einer Gaststätte nutzt, so kann der Gastwirt hierfür haftbar gemacht werden.

Aus Sicht des Datenschützers ergeben meist noch weitere Aspekte. In vielen Fällen wird das Firmennetzwerk nicht von dem Besuchernetzwerk getrennt. Somit besteht für den Besucher des WLan eventuell die Möglichkeit auf Firmendaten des WLan-Betreibers zuzugreifen. Datenschutzberater der Firma HUBIT beraten Sie gern zu Risiken und möglichen Absicherungsmaßnahmen für Ihr Firmen-WLan.