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Gericht verbietet Einsatz von Like-Button. HUBIT hat eine Alternative

die Alternativ zum Like-Button
die Alternativ zum Like-Button

Datensammler Facebook und Co. – auch über die eigenen Seiten hinaus

Wissen wir eigentlich, wie Facebook so funktioniert? Klar, inzwischen navigieren wir uns alle relativ firm durch unsere Chronik, kommentieren, teilen und liken verschiede Beiträge. Nur so funktioniert Facebook, nur so macht es – auf eine zugegeben noch immer etwas beunruhigende Art – Spaß. Facebook und andere Social-Media-Kanäle gehören inzwischen so sehr zu der Online-Welt dazu, dass „Like“-Buttons auch auf anderen Webseiten eingebunden werden. Aber was passiert eigentlich, wenn wir dann auf „Like“ klicken? Innerhalb Facebooks wird das Surfverhalten der Nutzer analysiert. Auf Webseiten anderer Unternehmen sammelt Facebook, wir haben es bereits vermutet, ebenfalls Nutzerdaten. Und zwar bereits beim Aufrufen dieser Seiten – nicht erst dann, wenn es tatsächlich zu einem „Like“ kommt!

<h2>Problematisch: Datenweitergabe ohne ausdrückliche Zustimmung</h2>

Problematisch ist diese Situation deshalb, weil die Besucher einer Webseite der Weitergabe ihrer Daten an Social-Media-Kanäle nicht ausdrücklich zugestimmt haben, und oft nicht einmal davon wissen: Oder war Ihnen bewusst, dass beispielsweise sogar Ihre IP-Adresse, Ihr Betriebssystem, die Spracheinstellungen sowie der von Ihnen genutzte Browser und viele weitere Daten automatisch an Facebook übermittelt werden? Keine schöne Vorstellung, da wir ja wiederum wissen, dass wir eben nicht wissen, was Facebook mit den Daten so anstellt.

Verbraucherschutzzentrale NRW gegen „Peel & Cloppenburg“

Die Verbraucherzentrale NRW hat sich schließlich dieser Sache angenommen und insgesamt sechs Unternehmen angemahnt. Diese haben die Social-Media-Plugins auf Ihren jeweiligen Webseiten integriert, jedoch nicht darauf hingewiesen, dass die Nutzerdaten an die jeweiligen Anbieter übertragen werden. Gegen „Peek & Cloppenburg“ hat die Verbraucherzentrale außerdem Klage eingereicht – mit Erfolg! Das Landgericht Düsseldorf hat nämlich weitgehend für die Kläger entschieden. Unternehmen müssen nun diese Datenübertragung offenlegen. Auf Facebook verweisen und sich aus der Verantwortung zu ziehen, gilt nun nicht mehr. Im Falle „Peek & Cloppenburg“ können Nutzer jetzt auf der Webseite des Modeunternehmens die Social-Media-Dienste selbst aktivieren und damit bewusst der Weitergabe der Daten zustimmen.

<h2>Sicheres liken und teilen mit dem Datenschutz-Plugin von HUBIT!</h2>

Wer weiterhin Social-Media-Plugins auf seinen Webseiten anbieten möchte, den stetigen Datenaustausch mit Facebook und Co. aber nicht wünscht, sollte auf sichere Datenschutz-Plugins von HUBIT setzen. Dank des Plugins wird statt des „Like“-Buttons eine Ersatzgrafik dargestellt. Erst bei einem Klick auf diese Grafik werden die Inhalte der Social-Media-Kanäle geladen. Und erst dann werden die Daten an Facebook, Google+ oder Twitter übermittelt. Eine einfache Lösung für alle Seiten – und aus datenschutzrechtlicher Sicht wirklich sicher! Interessiert? Weitere Informationen finden sich unter http://www.mit-sicherheit-teilen.de.

 

Debeka verstößt gegen den Datenschutz

Logo Hubit-DatenschutzDie Debeka muss 1.3 Millionen Euro wegen eines Verstoßes gegen Datenschutz zahlen. In dem Vorfall hat die Debeka Datensätze von Angestellten des öffentlichen Dienstes erworben, und wollte diese als Klienten für sich gewinnen.

Die Debeka hat die Regeln intern überarbeitet. Die Koblenzer Staatsanwaltschaft ermittelt weiter in diesen Fall wegen des Verdachtes der Bestechung, der Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen und Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

56.000 Euro Bußgeld wegen GPS-Ortung

Logo Hubit-DatenschutzGPS-Module werden in immer mehr Geräte eingebaut. Die Beschaffungskosten sind mittlerweile gering und auch die technische Umsetzung ist mittlerweile einfach. Die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfach. Doch nicht immer ist der Einsatz der Ortung rechtliche gestattet.

Wie im Weser Kurier am 18.07.2012 zu lesen war, hat Europcar einen Teil seiner Flotte mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet. Die Autovermietung wollte mit diesem technischen Hilfsmittel Diebstähle leichter aufklären können. Weiterhin sollte mit den GPS-Geräten geprüft werden, ob sich die Kunden in dem vertraglich vereinbarten Gebieten aufhielten. Zusätzlich zum Standort wurden Datum und Uhrzeit sowie die Geschwindigkeit gespeichert.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Hamburg, Herr Johannes Casper, hatte dem Artikel nach gestern mitgeteilt, dass die Autovermietung ein Bußgeld von 54.000,- Euro zahlen müsse. Die anlassbezogene Ortung im Falle eines Diebstahls sei rechtens. Allerdings wäre die heimliche Ortung (ohne Kenntnis der Mieter) der Mietfahrzeuge nicht mit dem Datenschutz vereinbar. Mit den gesammelten Daten könnten Bewegungsprofile der Mieter erstellt werden. Und dies stelle einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, so Caspar.

Unternehmen müssen vor dem Einsatz von Überwachungstechnik, wie GPS-Ortung, Videoüberwachung und ähnlichem, ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten Weitere Infos im Lexikon informieren. Dieser muss eine Vorabkontrolle Weitere Infos im Lexikondurchführen und die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Überwachungstechnik prüfen.