Schlagwort-Archiv: Landesdatenschutzbeauftragter

Facebook-Fanseiten in der Kritik

Logo Hubit-DatenschutzIm September 2012 fand in Bremen eine Sitzung der GDD-ErfaKreis Bremen statt. Teilnehmer waren Datenschutzbeauftragte verschiedener Unternehmen im Bremer Raum oder Unternehmen wie HUBIT-Datenschutz, die Unternehmen als externe Datenschutzberater zur Seite stehen. Als weiterer Gast konnte Frau Sommer begrüßt werden. Sie ist die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Bremen.

In einer offenen Diskussionsrunde wurden verschiedene Themen rund um den Datenschutz angesprochen. Unter anderem wurde die Frage gestellt, was ein Unternehmen machen müssen, damit der Auftritt bei Facebook gesetzlich (und datenschutzrechtlich) konform wäre. Die Antwort war eindeutig. Betreibe ein Unternehmen eine sogenannte Fanseiten bei Facebook, dann können gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt werden.
Damit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, reicht es nicht aus, ein Impressum auf der Fanseite zu installieren. Vielmehr ist es derzeit schlicht unmöglich die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies liegt an der Art und Weise und dem Umfang der Datenerhebung auf bzw. durch Facebook. Der Unternehmer auf hat Aufklärungspflichten, die er schlicht nicht erfüllen kann, weil ihm selber die Informationen fehlen, wie und wofür Facebook Daten verarbeitet.

Die Datenverarbeitung von Facebook wird seit vielen Jahren kritisiert. Vorreiter ist hier sicherlich Herr Weichert, der Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Schleswig Holstein. Auf der Webseite des schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzbeauftragten ist eine Abhandlung über die genauen Gründe zu lesen und dass bereits mehrere Verfahren gegen Betreiber solcher Fanseiten eingeleitet wurden. Weiterhin wird auch erläutert, warum der Facebook-Like-Button datenschutzrechtlich kritisch betrachtet wird und der Like-Button nicht eingesetzt werden darf.

56.000 Euro Bußgeld wegen GPS-Ortung

Logo Hubit-DatenschutzGPS-Module werden in immer mehr Geräte eingebaut. Die Beschaffungskosten sind mittlerweile gering und auch die technische Umsetzung ist mittlerweile einfach. Die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfach. Doch nicht immer ist der Einsatz der Ortung rechtliche gestattet.

Wie im Weser Kurier am 18.07.2012 zu lesen war, hat Europcar einen Teil seiner Flotte mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet. Die Autovermietung wollte mit diesem technischen Hilfsmittel Diebstähle leichter aufklären können. Weiterhin sollte mit den GPS-Geräten geprüft werden, ob sich die Kunden in dem vertraglich vereinbarten Gebieten aufhielten. Zusätzlich zum Standort wurden Datum und Uhrzeit sowie die Geschwindigkeit gespeichert.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Hamburg, Herr Johannes Casper, hatte dem Artikel nach gestern mitgeteilt, dass die Autovermietung ein Bußgeld von 54.000,- Euro zahlen müsse. Die anlassbezogene Ortung im Falle eines Diebstahls sei rechtens. Allerdings wäre die heimliche Ortung (ohne Kenntnis der Mieter) der Mietfahrzeuge nicht mit dem Datenschutz vereinbar. Mit den gesammelten Daten könnten Bewegungsprofile der Mieter erstellt werden. Und dies stelle einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, so Caspar.

Unternehmen müssen vor dem Einsatz von Überwachungstechnik, wie GPS-Ortung, Videoüberwachung und ähnlichem, ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten Weitere Infos im Lexikon informieren. Dieser muss eine Vorabkontrolle Weitere Infos im Lexikondurchführen und die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Überwachungstechnik prüfen.