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Facebook in der Schule… geht das?

Logo Hubit-DatenschutzIn einigen Bundesländern wird derzeit intensiv an einer Lösung für die Nutzung von Facebook im Schulbetrieb gearbeitet. Es geht nicht allein um Facebook. Auch andere soziale Netzwerke sind in der Diskussion. Allerdings ist Facebook für die Bildungsbehörden am interessantesten, weil sich hier die meisten Schüler „rumtreiben“.

Ziel soll es sein, dass diese Plattform für die Kommunikation mit den Schülern genutzt werden soll. Hierbei stellen sich soziale bzw. ethische Fragen, wie z.B. „Dürfen Lehrer mit Schülern befreundet sein?“. Aber auch rechtliche Fragen werden aufgeworfen.

Ein wesentliches Problem ist der Datenschutz. Gerade bei Facebook ist dies ein vorrangiges Problem. Aber warum ist das so?

Die Server von Facebook stehen allesamt in den USA. Die deutschen bzw. die europäischen Gesetzgeber verlangen aber, dass personenbezogene Daten nur in Ländern der EU bzw. in Ländern mit einem gleichwertigen Schutzniveau gespeichert werden dürfen – die USA gehören bei weitem nicht dazu.

Die Bremer Landesdatenschutzbeauftragte Imke Sommer weist seit langem auf die Gefahren im Umgang mit Facebook hin. Sie berät auch den Senator für Bildung in Bremen.

Imke Sommer weist in dem Artikel im Weser Kurier vom 29.07.2013 zu diesem Thema weiterhin darauf hin, dass weitere Probleme auftreten könnten.

Wird ggf. das Thema Terror behandelt und dies entsprechend in der Gruppe kommuniziert, so könnte dies für Gruppenteilnehmer zu Problemen führen.

Wie nun die Öffentlichkeit seit einiger Zeit weiß, wird mit dem Ausspäh-Programm Prism sämtlicher Datenverkehr aus der EU in die USA überwacht. Alles, was bei Facebook gepostet wird, wird auf die Server in den USA übertragen und auf dem Weg dorthin durch Prism analysiert. Könnte es da nicht sein, dass nun ein Gruppenteilnehmer Probleme bei der Einreise in die USA bekommen könnte?

Der Senator für Bildung will, dass eine Anleitung (Handreichung) für die Bildungsbehörden ausgearbeitet wird, diese wird vermutlich den Rahmen abstecken. Vermutlich wird die Lösung nicht attraktiv sein, weil sich der Nutzer (Lehrer, Eltern und Schüler) einschränken muss. Somit würde es über kurz oder lang so kommen, dass sich viele nicht mehr an die Vorgaben halten.

Jetzt mal eine bewusst überspitzte Fragestellung:

Wenn Facebook Datenschutzrechtlich ein echtes Problem ist, dann dürfte es gar nicht zur Diskussion stehen, ob eine Behörde dieses Medium einsetzt. Schließlich überlegt die Bildungsbehörde auch nicht, ob Sie den Kindern beibringt, wie man am sichersten über eine rote Ampel geht, oder?

Bis jetzt hat es Facebook nicht nötig sich, an die europäischen Datenschutzstandards zuhalten. Die Marktmacht ist zu groß. Und die Einflussnahme deutscher Behörden zu gering.

Wie wäre es aber, wenn nur wenige oder keiner auf Facebook aktiv wäre? Vermutlich würde sich dann Facebook bewegen und auf die europäischen Behörden zu gehen.

Noch besser wäre es, eine Alternative zu Facebook & Co. auf die Beine zu stellen, die das Bundesdatenschutzgesetz erfüllt und dem Nutzer den entsprechenden Spaß bietet!

Facebook-Fanseiten in der Kritik

Logo Hubit-DatenschutzIm September 2012 fand in Bremen eine Sitzung der GDD-ErfaKreis Bremen statt. Teilnehmer waren Datenschutzbeauftragte verschiedener Unternehmen im Bremer Raum oder Unternehmen wie HUBIT-Datenschutz, die Unternehmen als externe Datenschutzberater zur Seite stehen. Als weiterer Gast konnte Frau Sommer begrüßt werden. Sie ist die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Bremen.

In einer offenen Diskussionsrunde wurden verschiedene Themen rund um den Datenschutz angesprochen. Unter anderem wurde die Frage gestellt, was ein Unternehmen machen müssen, damit der Auftritt bei Facebook gesetzlich (und datenschutzrechtlich) konform wäre. Die Antwort war eindeutig. Betreibe ein Unternehmen eine sogenannte Fanseiten bei Facebook, dann können gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt werden.
Damit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, reicht es nicht aus, ein Impressum auf der Fanseite zu installieren. Vielmehr ist es derzeit schlicht unmöglich die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies liegt an der Art und Weise und dem Umfang der Datenerhebung auf bzw. durch Facebook. Der Unternehmer auf hat Aufklärungspflichten, die er schlicht nicht erfüllen kann, weil ihm selber die Informationen fehlen, wie und wofür Facebook Daten verarbeitet.

Die Datenverarbeitung von Facebook wird seit vielen Jahren kritisiert. Vorreiter ist hier sicherlich Herr Weichert, der Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Schleswig Holstein. Auf der Webseite des schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzbeauftragten ist eine Abhandlung über die genauen Gründe zu lesen und dass bereits mehrere Verfahren gegen Betreiber solcher Fanseiten eingeleitet wurden. Weiterhin wird auch erläutert, warum der Facebook-Like-Button datenschutzrechtlich kritisch betrachtet wird und der Like-Button nicht eingesetzt werden darf.