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Gericht verbietet Einsatz von Like-Button. HUBIT hat eine Alternative

die Alternativ zum Like-Button
die Alternativ zum Like-Button

Datensammler Facebook und Co. – auch über die eigenen Seiten hinaus

Wissen wir eigentlich, wie Facebook so funktioniert? Klar, inzwischen navigieren wir uns alle relativ firm durch unsere Chronik, kommentieren, teilen und liken verschiede Beiträge. Nur so funktioniert Facebook, nur so macht es – auf eine zugegeben noch immer etwas beunruhigende Art – Spaß. Facebook und andere Social-Media-Kanäle gehören inzwischen so sehr zu der Online-Welt dazu, dass „Like“-Buttons auch auf anderen Webseiten eingebunden werden. Aber was passiert eigentlich, wenn wir dann auf „Like“ klicken? Innerhalb Facebooks wird das Surfverhalten der Nutzer analysiert. Auf Webseiten anderer Unternehmen sammelt Facebook, wir haben es bereits vermutet, ebenfalls Nutzerdaten. Und zwar bereits beim Aufrufen dieser Seiten – nicht erst dann, wenn es tatsächlich zu einem „Like“ kommt!

<h2>Problematisch: Datenweitergabe ohne ausdrückliche Zustimmung</h2>

Problematisch ist diese Situation deshalb, weil die Besucher einer Webseite der Weitergabe ihrer Daten an Social-Media-Kanäle nicht ausdrücklich zugestimmt haben, und oft nicht einmal davon wissen: Oder war Ihnen bewusst, dass beispielsweise sogar Ihre IP-Adresse, Ihr Betriebssystem, die Spracheinstellungen sowie der von Ihnen genutzte Browser und viele weitere Daten automatisch an Facebook übermittelt werden? Keine schöne Vorstellung, da wir ja wiederum wissen, dass wir eben nicht wissen, was Facebook mit den Daten so anstellt.

Verbraucherschutzzentrale NRW gegen „Peel & Cloppenburg“

Die Verbraucherzentrale NRW hat sich schließlich dieser Sache angenommen und insgesamt sechs Unternehmen angemahnt. Diese haben die Social-Media-Plugins auf Ihren jeweiligen Webseiten integriert, jedoch nicht darauf hingewiesen, dass die Nutzerdaten an die jeweiligen Anbieter übertragen werden. Gegen „Peek & Cloppenburg“ hat die Verbraucherzentrale außerdem Klage eingereicht – mit Erfolg! Das Landgericht Düsseldorf hat nämlich weitgehend für die Kläger entschieden. Unternehmen müssen nun diese Datenübertragung offenlegen. Auf Facebook verweisen und sich aus der Verantwortung zu ziehen, gilt nun nicht mehr. Im Falle „Peek & Cloppenburg“ können Nutzer jetzt auf der Webseite des Modeunternehmens die Social-Media-Dienste selbst aktivieren und damit bewusst der Weitergabe der Daten zustimmen.

<h2>Sicheres liken und teilen mit dem Datenschutz-Plugin von HUBIT!</h2>

Wer weiterhin Social-Media-Plugins auf seinen Webseiten anbieten möchte, den stetigen Datenaustausch mit Facebook und Co. aber nicht wünscht, sollte auf sichere Datenschutz-Plugins von HUBIT setzen. Dank des Plugins wird statt des „Like“-Buttons eine Ersatzgrafik dargestellt. Erst bei einem Klick auf diese Grafik werden die Inhalte der Social-Media-Kanäle geladen. Und erst dann werden die Daten an Facebook, Google+ oder Twitter übermittelt. Eine einfache Lösung für alle Seiten – und aus datenschutzrechtlicher Sicht wirklich sicher! Interessiert? Weitere Informationen finden sich unter http://www.mit-sicherheit-teilen.de.

 

Impressum für Facebook-Seiten

Logo Hubit-DatenschutzFacebook hat nun (endlich) eine einheitliche Möglichkeit eingeführt ein Impressum auf einer Facebook-Seite einzubinden. Damit gab Facebook nun dem Druck von vielen Seiten nach… denn nicht nur in Deutschland gibt es eine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung.

Wer bis jetzt ein Impressum auf Facebook veröffentlichen wollte, musste zunächst die App eines Drittanbieters auf der Facebook-Seite installieren oder sich selber eine App erstellen. Dies war kompliziert. Dazu kommt, dass es immer wieder Probleme gab, weil das Impressum nicht immer angezeigt wurde. Es gab schon mehrere Abmahnwellen gegen Facebook-Seiten-Betreiber. Mit dieser Lösung könnte dies nun ein Ende haben.

Dies ändert nichts an den Bedenken, die Datenschützer seit jeher gegen Facebook haben. Ein großes Problem sind hierbei die Plugins, die man auf seiner eigenen Webseite einbinden kann – z.B. den Like-Button.

Wie erstelle ich ein Impressum für eine Facebook-Seite?
1. Loggen Sie sich bei Facebook ein
2. Rufen Sie die Facebook-Seite auf
3. Klicken Sie auf „Seiteninfo aktualisieren“
4. Klicken Sie in der Zeile „Impressum“ auf „bearbeiten“ und tragen Sie dort den Link zu dem Impressum Ihrer Webseite oder die erforderlichen Informationen ein.

Das Impressum ist über den Link „Info“ auf der Facebook-Seite zu finden.

Facebook kauft WhatsApp

Logo Hubit-DatenschutzDas war die Nachricht des Tages auf tagesschau.de für die Onlinewelt. Facebook kauft WhatsApp für ca. 14 Milliarden Euro. Der Nachrichtendienst (Messaging Service) wurde vor einigen Jahren von ehemaligen Yahoo Mitarbeitern gegründet. Das Unternehmen trägt sich ausschließlich durch die geringen Abo-Gebühren der beliebten App. WhatsApp hat schätzungsweise 1 Milliarde Nutzer. Der Dienst wird lediglich mit 50 Mitarbeitern betrieben.

Auf focus.de war zu lesen, dass der Kommunikationsdienst WhatsApp nicht auf Nutzerdaten ausgewesen sei und sich auch zukünftig nicht über Werbung finanzieren wolle. Dem WhatsApp Mitbegründer Jan Koum zufolge solle sich bei WhatsApp nichts ändern. Warten wir es mal ab.

Auf Zeit Online war zu lesen die beiden Dienste Facebook und WhatsApp sollen eiterhin unabhängig von einander bleiben. Warten wir mal ab, wie lange es so bleibt. Datenschützer befürchten, dass die riesigen Datenmengen beider Unternehmer zusammengeführt werden könnten. Vermutlich würde dies nicht öffentlich bekannt gegeben werden, aber im Hintergrund wäre dies für alle unsichtbar möglich.

Lesen Sie auch Warum ist WhatsApp für Datenschützer bedenklich?

Facebook in der Schule… geht das?

Logo Hubit-DatenschutzIn einigen Bundesländern wird derzeit intensiv an einer Lösung für die Nutzung von Facebook im Schulbetrieb gearbeitet. Es geht nicht allein um Facebook. Auch andere soziale Netzwerke sind in der Diskussion. Allerdings ist Facebook für die Bildungsbehörden am interessantesten, weil sich hier die meisten Schüler „rumtreiben“.

Ziel soll es sein, dass diese Plattform für die Kommunikation mit den Schülern genutzt werden soll. Hierbei stellen sich soziale bzw. ethische Fragen, wie z.B. „Dürfen Lehrer mit Schülern befreundet sein?“. Aber auch rechtliche Fragen werden aufgeworfen.

Ein wesentliches Problem ist der Datenschutz. Gerade bei Facebook ist dies ein vorrangiges Problem. Aber warum ist das so?

Die Server von Facebook stehen allesamt in den USA. Die deutschen bzw. die europäischen Gesetzgeber verlangen aber, dass personenbezogene Daten nur in Ländern der EU bzw. in Ländern mit einem gleichwertigen Schutzniveau gespeichert werden dürfen – die USA gehören bei weitem nicht dazu.

Die Bremer Landesdatenschutzbeauftragte Imke Sommer weist seit langem auf die Gefahren im Umgang mit Facebook hin. Sie berät auch den Senator für Bildung in Bremen.

Imke Sommer weist in dem Artikel im Weser Kurier vom 29.07.2013 zu diesem Thema weiterhin darauf hin, dass weitere Probleme auftreten könnten.

Wird ggf. das Thema Terror behandelt und dies entsprechend in der Gruppe kommuniziert, so könnte dies für Gruppenteilnehmer zu Problemen führen.

Wie nun die Öffentlichkeit seit einiger Zeit weiß, wird mit dem Ausspäh-Programm Prism sämtlicher Datenverkehr aus der EU in die USA überwacht. Alles, was bei Facebook gepostet wird, wird auf die Server in den USA übertragen und auf dem Weg dorthin durch Prism analysiert. Könnte es da nicht sein, dass nun ein Gruppenteilnehmer Probleme bei der Einreise in die USA bekommen könnte?

Der Senator für Bildung will, dass eine Anleitung (Handreichung) für die Bildungsbehörden ausgearbeitet wird, diese wird vermutlich den Rahmen abstecken. Vermutlich wird die Lösung nicht attraktiv sein, weil sich der Nutzer (Lehrer, Eltern und Schüler) einschränken muss. Somit würde es über kurz oder lang so kommen, dass sich viele nicht mehr an die Vorgaben halten.

Jetzt mal eine bewusst überspitzte Fragestellung:

Wenn Facebook Datenschutzrechtlich ein echtes Problem ist, dann dürfte es gar nicht zur Diskussion stehen, ob eine Behörde dieses Medium einsetzt. Schließlich überlegt die Bildungsbehörde auch nicht, ob Sie den Kindern beibringt, wie man am sichersten über eine rote Ampel geht, oder?

Bis jetzt hat es Facebook nicht nötig sich, an die europäischen Datenschutzstandards zuhalten. Die Marktmacht ist zu groß. Und die Einflussnahme deutscher Behörden zu gering.

Wie wäre es aber, wenn nur wenige oder keiner auf Facebook aktiv wäre? Vermutlich würde sich dann Facebook bewegen und auf die europäischen Behörden zu gehen.

Noch besser wäre es, eine Alternative zu Facebook & Co. auf die Beine zu stellen, die das Bundesdatenschutzgesetz erfüllt und dem Nutzer den entsprechenden Spaß bietet!

Facebook-Fanseiten in der Kritik

Logo Hubit-DatenschutzIm September 2012 fand in Bremen eine Sitzung der GDD-ErfaKreis Bremen statt. Teilnehmer waren Datenschutzbeauftragte verschiedener Unternehmen im Bremer Raum oder Unternehmen wie HUBIT-Datenschutz, die Unternehmen als externe Datenschutzberater zur Seite stehen. Als weiterer Gast konnte Frau Sommer begrüßt werden. Sie ist die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Bremen.

In einer offenen Diskussionsrunde wurden verschiedene Themen rund um den Datenschutz angesprochen. Unter anderem wurde die Frage gestellt, was ein Unternehmen machen müssen, damit der Auftritt bei Facebook gesetzlich (und datenschutzrechtlich) konform wäre. Die Antwort war eindeutig. Betreibe ein Unternehmen eine sogenannte Fanseiten bei Facebook, dann können gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt werden.
Damit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, reicht es nicht aus, ein Impressum auf der Fanseite zu installieren. Vielmehr ist es derzeit schlicht unmöglich die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies liegt an der Art und Weise und dem Umfang der Datenerhebung auf bzw. durch Facebook. Der Unternehmer auf hat Aufklärungspflichten, die er schlicht nicht erfüllen kann, weil ihm selber die Informationen fehlen, wie und wofür Facebook Daten verarbeitet.

Die Datenverarbeitung von Facebook wird seit vielen Jahren kritisiert. Vorreiter ist hier sicherlich Herr Weichert, der Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Schleswig Holstein. Auf der Webseite des schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzbeauftragten ist eine Abhandlung über die genauen Gründe zu lesen und dass bereits mehrere Verfahren gegen Betreiber solcher Fanseiten eingeleitet wurden. Weiterhin wird auch erläutert, warum der Facebook-Like-Button datenschutzrechtlich kritisch betrachtet wird und der Like-Button nicht eingesetzt werden darf.

Facebook-Phishing-Mails

Logo Hubit-DatenschutzDerzeit sind Phishing-Mails im Umlauf, die darauf abzielen, die Zugangsdaten von Facebook-Account auszuspähen. Die Email ist im Farbton von Facebook gehalten. Es wird behauptet, dass der Account gesperrt wäre und man einfach durch einen Login auf der Seite von Facebook diesen Account wieder aktivieren könne.

In der Tat ist es bei Facebook so, dass ein Account nicht gelöscht wird. Er wird nur deaktiviert. Entsperrt wird der Account, in dem man sich bei Facebook mit seiner Emailadresse und seinem Passwort erneut einloggt.


Wo ist nun das Problem?
Das Problem ist für viele nicht so offensichtlich. Der Link, der in der Phishing-Email steht sieht doch korrekt aus:

http://www.facebook.com/home.php.

Wenn man mit der Maus über den Link geht und die Maus dort einen Moment ruhen lässt, dann sieht man (wie im zweiten Bild), wohin der Link wirklich führt. Das wirkliche Ziel hat mit Facebook nichts zu tun. Es handelt sich vermutlich um eine Webseite auf einem kompromittierten Server.

Es gibt allerdings noch mehrere Anhaltspunkte für einen Nepp.

Der Empfänger hat keinen Facebook-Account mit dieser Emailadresse. Und weiterhin ist die Absenderadresse sehr zweifelhaft. Facebook würde wohl kaum diesen Absender 627152EE8@eu*****up.ch verwenden.

Hinweis: Die betroffen Emailadressen und Internetadressen wurden (aus datenschutzrechtlichen Gründen) unkenntlich gemacht. In der Original-Email sind diese lesbar gewesen.